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Tricksereien bei Hartz IV?

2010/10/04

Einige Indizien weisen darauf hin, dass die Bundesregierung bei der Ermittlung der neuen Hartz-IV-Regelsätze getrickst hat, um auf eine von vornherein feststehende Summe (für alleinstehende Erwachsene 364 Euro) zu kommen. Die Vorwürfe besagen im Kern, dass es sich dabei viel mehr um eine politisch gewollte statt einer objektiv ermittelten Größe handelt und die Regelsätze künstlich heruntergerechnet wurden, um die Ausgaben so gering zu halten.

Träfe das zu, hätte die Bundesregierung grob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes missachtet und ihnen sogar gezielt zuwidergehandelt. Eine Sammlung der bisher bekanntgewordenen Indizien, die diesen Verdacht erwecken können:

1. Bereits am 27. Oktober 2008 war in einem Bericht der Bundesregierung für 2010 ein Existenzminimum von eben genau 364 Euro vorgesehen. Wirklich nur „ein reiner Zufall, ein Kuriosum“, wie die Regierung sagt? Und ist es ebenso ein „Zufall“, dass die Erhöhung erstaunlich genau in dem von Regierungspolitikern vorher geforderten Rahmen blieb?

2. Die Rohdaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008, auf deren Grundlage die Berechnung des Existenzminimums erfolgte, werden von der unter Verschluss gehalten und nicht einmal dem Bundestag zugänglich gemacht. Handelt man so, wenn man nichts zu verbergen hat?

3. Probleme und „Verdachtsmomente“ treten auch schon bei der Berechnungsgrundlage auf: Bbei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wurden nicht, wie bei vorherigen Berechnungen, deie ärmsten 20% bei den Einpersonenhaushalten, sondern diesmal die ärmsten 15% zugrunde gelegt (was einem Einkommen vom 901 statt 990 Euro entspricht). Außerdem werden verdeckt arme Familien herausgerechnet, Personen, die neben einer Arbeit Hartz IV beziehen, jeodoch ohne jeden ersichtlichen Grund hereingerechnet. Es werden also Transferbezieher hinzugezogen, obwohl dies natürlich zu statistischen Zirkelschlüssen führt. und überhaupt nicht im Sinn der Sache ist. All dies führt jeweils zu niedrigeren Beträgen, als in einer nachvollziehbareren Berechnung.

4. Die Datensätze für die Ermittlung sind zu klein, um statistisch als valide gelten zu können. Es gibt also deutlich zu wenige Stichproben: Für 14- bis 18-Jährige beispielsweise basiert die Berechnung auf den Daten von insgesamt nur 168 Haushalten.

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