Posts Tagged ‘Rechtspolitik’

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Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit als Totschlagargument

2010/07/21

In der Diskussion zum vorherigen Artikel zu den vergangenen Volksabstimmungen kamen Argumente auf, dass deren Ergebnisse verfassungswidrig seien. Das dreigliedrige Schulsystem sei etwa verfassungswidrig, da Kinder von der Bildung ausgeschlossen würden, das Nichtraucherschutzgesetz in Bayern, da die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt würde, ohne dass dies durch den Schutz von Anderen ausreichend begründet würde.

Ich halte diese Argumente für nicht sehr tragfähig, und v.a. unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten für nicht zielführend oder angemessen. Man kann Entscheidungen auch politisch ablehnen, ohne ihnen zwanghaft eine Verfassungswidrigkeit andichten zu müssen. Die politische Linke täte gut daran, den Vorwurf der Verfassungswidrgkeit nicht als allgegenwärtiges Totschlagargument zu benutzen – wie es von rechts häufig genug getan wird, wie heute mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass die Partei Die Linek weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf.

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Klassenjustiz

2010/05/29

Die Innenminister der Länder wollen das Strafmaß für Angriffe auf Polizisten von zwei auf drei Jahre erhöhen. Einige Unions-Innenminister wollen diese Regelung zudem für andere staatliche Berufe wie Feuerwehrleute, Rettungskräfte oder Gerichtsvollzieher eingeführt sehen. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dagegen warnt, es dürfe  “kein Zweiklassenstrafrecht geben, das die Unversehrtheit von Polizisten höher bewertet als die von Bauarbeitern oder Bankangestellten”.

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Abwahnrecht

2010/05/05

[…]

Das deutsche Abmahnrecht ist längst zu einem wirkungsvollen Zensurmittel verkommen, durch das mächtige und v.a. finanzstarke Unternehmen oder Organisationen alle ihnen unliebsamen Meinungsäußerungen und auch wahre Tatsachenbehaupungen zu unterlassen quasi erpressen können, will man nicht einen jahrelangen und extrem teuren Rechtsweg auf sich nehmen, zudem mit äußerst ungewissem Ausgang. Denn die Rechtssprechung, v.a. die eines Gericht in einer deutschen Hansestadt landet, ist inzwischen berüchtigt. Abmahnunrecht wäre wohl ein passenderes Wort.

[…]

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Zum Verfahren gegen Oberst Klein

2010/04/22

Ein paar Hinweise auf lesenwerte Artikel und Kommentare zum Verfahren gegen Oberst Klein, zur Einstellung dieses Verfahrens durch die Bundesanwaltschaft und zum Afghanistan-Einsatz auf GuardianoftheBlind.de

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Brauchen wir ein Internet-Gesetzbuch?

2010/04/07

Die ehemalige Bundesjustiz-ministerin Brigitte Zypries fordert ein Internet-Gesetzbuch. Freiheit im Internet bedeute für sie nicht Anarchie, so Zypries. Ok, sehen wir von dem wie fast immer völlig falschen Anarchie-Begriff einmal ab, der hier offenbar gemeint ist. Die „Regeln der analogen Welt müssten auch im Netz durchgesetzt werden“, heißt es weiter. Gerade Frau Zypries sollte als ehemalige Justizministerin doch am besten wissen, dass die „normalen“ Gesetze genauso im Internet gelten. Zudem weiß auch sie, dass sie oft im Netz noch drastischer durchgesetzt werden können und durchgesetzt werden – oft in völlig absurdem Maße. Als ob das Internet in Deutschland nicht drastisch genug reglementiert wäre, als ob man nicht schon Angst haben müsste, wenn man schreibt „Firma A finde ich ja persönlich etwas besser als Firma B“ sofort von Firma B wegen übler Nachrede oder Schmähkritik auf eine mindestens 5-stellige Summe verklagt zu werden und sie selbstverständlich Recht bekommt. Nicht zu vergessen natürlich die Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen, weil ein Jugendlicher eine Handvoll Lieder illegal heruntergeladen hat. Und natürlich das deutsche Abmahn“recht“ als vielleicht der größte Hohn eines Rechtsstaates überhaupt. Gegenüber dieser Willkür wirkt selbst die Regentschaft Heinrichs des VII. wie eine Hochzeit der Vernunft. Warum also ein eigenes Gesetzbuch für das Internet?

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Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: ein „Ja, aber …“

2010/03/04

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Doch dies darf nicht täuschen: nur die Umsetzung wurde beanstandet (da sie unverhältnismäßig sei und  Sicherheits- und Datenschutzstandards verletze), eine Vorratsdatenspeicherung, so das Gericht, sei aber grundsätzlich zulässig. Konkret: eine anlasslose, vorsorgliche Speicherung von Daten sei „nicht schlechthin verfasungswidrig“ – man könnte das Urteil auch als eine Aufforderung, als ein „so nicht, anders gerne!“ auffassen. Es handelt sich also am Ende um einen Sieg für die Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung.

Einziger Trost: das BVerfG hat recht hohe (inhaltliche wie technische und datenschutzrechtliche) Hürden für ein eventuelles  zukünftiges Gesetz gelegt. So müsse der Zugriff auf die Daten auf die Auklärung tatsächlich begangener schwere Straftaten und „zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr“ zulässig sein. Die Träume von Sicherheitspolitikern oder Privatwirtschaft werden sich also nicht erfüllen, auch etwa zur Verfolgung von Raubkopien oder Beleidigungen usw.  auf die Daten zugreifen zu können. Auch die Gefahr, dass etwa politisch unliebsame Personen und Gruppierungen überwacht werden, ist damit gebannt – zumindest vorerst.

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Dennoch muss man es klar sehen: lange Zeit war das BVerfG einer der letzten Hüter der Bürgerrechte gegen die Bemühungen, einen umfassenden Überwachungsstaat zu etablieren. Doch nun hat es sich offenbar dem Zeitgeist gebeugt. Das Vorgehen,  Sicherheits- (oder auch Privatisierunggesetze) über die EU umsetzen zu wollen (eine Praxis, der das Gericht in der Vergangenheit äußerst skeptisch gegenüberstand) ist dabei nun wohl wieder Tür und Tor geöffnet. Denn das BVerfG ist einer Auseinandersetzung mit dem freiheitsbeschneidenden EU-Recht aus dem Weg gegangen. Darüber, ob dies aus fehlendem Mut, wie viele meinen, oder aus politischen Gründen geschah kann, soll hier nicht spekuliert werden: die Konsequenzen jedenfalls sind klar.

Zwar müssen die bisher gespeicherten Daten in Folge des Urteils nun unverzüglich gelöscht werden, aber auch das ist nur ein vorrübergehender Erfolg, der schnell getrübt werden kann. Denn es ist, schon aufgrund der EU-Richtlinie (sollte diese nicht tatsächlich doch noch geändert werden) leider davon auszugehen, dass es demnächst eine Neuauflage der Vorratsdatenspeiherung geben wird, mit ein paar kleinen inhaltlichen Schönheitskorrekturen. Wie vom Gericht verlangt. Und ob man sich etwa auf die FDP wird verlassen können, ist doch mehr als fraglich.

(2)

Es kommt also gerade jetzt darauf an, klarzumachen, dass die bisherigen Sicherheitsgesetze für die Anforderungen der Verfolgung, Aufklärung und Vermeidung von Verbrechen völlig ausreichend sind und die Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit und die Bürgerrechte darstellt. Eine Datenspeicherung auf Vorrat, auch in einer etwas abgemilderten Form, darf es nicht geben. Man darf jetzt keine Ruhepause einlegen. Der Überwachungsstaat droht immer noch.

Weitere Kommentare zum Thema:

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus (eine sehr detaillierte Analyse des Urteils durch Wolfgang Lieb auf den NachDenkSeiten)

Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung (ebenfalls sehr weitreichende Analyse bei Ravenhorst, mit einer umfassenden Übersicht weiterer Stellungnahmen zum Thema)

Das Urteil aus Karlsruhe (F!XMBR)

Bildquellen:

(1) Wikipedia (Benutzer: Evilboy) / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/

(2) John-Paul Bader / http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

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Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit

2010/02/14

Der „Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union“ wurde durch das Landgericht Berlin verboten, sich als „Gewerkschaft“ oder „Basisgewerkschaft“ zu bezeichnen. Dagegen finden heute und nächsten Sonntag um 18 Uhr  in Berlin Demos statt, am Dienstag gibt es eine Gerichtsverhandlung. In dieser geht es darum, ob es der FAU untersagt bleibt, zu einem Boykott gegen ein Berliner Kino aufzurufen.

Dies hatte die FAU getan, um dort einen Haustarifvertrag zu erkämpfen. Weil „Anarchisten keine Verhandlungspartner sind“ hatte der Geschäftsführer diesen abgelehnt und war dann vor Gericht gezogen, das den Boykottaufruf für illegal erklärte. Das ist mit Sicherheit eine juristische Frage, die es hier nicht zu erörtern gilt. Das Gericht erklärte aber obendrein die FAU per einstweiliger Verfügung für „nicht tariffähig“ (was bisher noch nie in einem laufenden Arbeitskampf der Fall war und nach deutschem Arbeitsgerichtgesetz  in einem ordentlichen Hauptsacheverfahren geklärt werden muss) und erkannte ihr den Gewerkschaftsstatus ab (falls sie sich doch so bezeichnen, so ein weiteres Urteil, sind sie gar mit Haftstrafen bedroht). Die Begründung berief sich u. a. darauf, dass die FAU auf nationaler Ebene und in der Fläche nicht so viele Mitglieder hat, um Tarifverträge auf dieser Ebene durchzusetzen. Anhand dieser Begründung könnten in einigen Branchen zukünftig auch andere Gewerkschaften bedroht sein. (Mehr Informationen)

Die FAU ist eine anarcho-syndikalistische Vereinigung. Es ist aber eine Sache, wie man politisch zu einer Vereinigung steht, oder ob man sie als legitime Interessenvertretung anerkennt. Ich stehe persönlich sicherlich den „klassischen“ Gewerkschaften (so sie denn eine sinnvolle Politik betreiben, etwa wie sie etwa das IMK empfiehlt) deutlich näher. Und die Ziele oder die Vorgehensweisen der FAU muss man sicher auch nicht unbedingt für sinnvoll halten. Das ist aber hier nicht das Thema: denn ein Angriff auf die Freiheit der Gewerkschaften, auf die Selbstorganisation der Arbeitenden ist in keinem Fall hinzunehmen.  Die Gewerkschaftsfreiheit ist aus guten Gründen im Grundgesetz und den Konventionen der ILO festgelegt. Es gilt hier also, Solidarität zu zeigen zwischen den Arbeitnehmern und in der politischen Linken und die Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen.

NACHTRAG:
Näheres zu dem Thema gibt es auch beim Auto-Anthropophag und beim Spiegelfechter.

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Das rechte und das linke Auge

2010/02/08

Ein paar Meldungen der letzten Tage und Wochen: wie sich Nazis durch die Dresdner Staatsanwaltschaft gestärkt fühlen, die „Schulhof-CD“ der NPD nicht verboten wird und Programme gegen Rechtsextremismus durch den Verfassungsschutz überprüft werden sollen, womit sich der Europäische Polizeikongress so beschäftigt, gegen wen die Polizei nach einem Brandanschlag von Neonazis vorgeht und was Nazis, die versuchen, einen Menschen zu töten, so erwartet. Den einzigen Hoffnungsschimmer bilden die Urteile in den Fällen Yunus und Rigo (die angeblichen Molotwo-Cocktail-Werfer) und Jalloh (der Asylbewerber, der gefesselt in seiner Zelle verbrannt ist). Allerdings offenbaren sie ein vorheriges Verhalten von Polizei und Justiz, dass nicht vermuten ließe, dass wir in einem Rechtsstaat leben:

Dresden nazifrei:

Die Dresdner Staatsanwaltschaft räumt ein, dass sie die Polizei nicht anweisen durfte, gegen die Antinazidemo-Seite Dresden-nazifrei.de (jetzt zu finden unter Dresden-nazifrei.com)  vorzugehen. Aber: sie hält Blockadeaufruf weiter für strafbar, kann allerdings auch keine einzige Gerichtsentscheidung nennen, die diese Aufassung stützen würde. Neonazis sehen sich unterdessen durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Dresden bestärkt. Und das Verwaltungsgericht Dresden sagt, die Beschränkung der Nazi-Demo (durch die Stadt Dresden) auf eine nur „stationäre“ Kundgebung (nur ein bestimmter Versammlungsplatz) würde gegen die Versammlungsfreiheit verstoßen und „eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des inhaltllichen Anliegens der Anmelderin“ (das ist die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland) darstellen. Ja, wirklich, das habe ich mir nicht ausgedacht, so schreiben die das in ihrer Pressemitteilung. Wörtlich. „Eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des inhaltllichen Anliegens der Anmelderin“.

Verteilen rechtsextremer CDs vor Schulhöfen erlaubt:

Wer kennt und liebt sie nicht, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)? Eine immer schon absolut kompetent arbeitende, nüchtern abwägende und nachvollziehbare Entscheidungen treffende Behörde! Wo wäre unsere Jugend ohne sie? Nun hat sie den Antrag des Landeskriminalamtes Niedersachsen abgelehnt, die CDs mit rechtsextremer Musik, mit denen die NPD etwa in der Nähe von Schulhöfen und Jugendclubs Jugendliche mit ihrer braunen Propaganda zu ködern versucht, auf den Index zu setzen. Experten halten die CD, auf der NS-Ideologie transportiert werde, oft für einen Einstieg in die rechtsextreme Szene. Die BPjM begründet ihre Entscheidung u.a. damit, dass auf der CD nicht zu Gewalt aufgerufen werde. Die Folge:

Für die Sicherheitsbehörden bedeutet diese Entscheidung eine Schwächung ihrer Position. Bisher war es stets gelungen, solche Verteilaktionen vor Schulhöfen mithilfe der Polizei zu stoppen. „Das könnte jetzt schwieriger werden“, sagte ein Sicherheitsexperte zu NDR Info. (NDR)

Verfassungsschutz soll Anti-Nazi-Projekte überprüfen:

Familienministerin Kristina Köhler will staatlich geförderte Projekte gegen Rechtsextremismus ideologisch und „auf ihre Verfassungstreue“ überprüfen lassen. Und das soll nun auch, anders als früher, der Verfassungsschutz übernehmen. Die  SPD ist irritiert, die Grünen sprechen von „völlig unverhältnismäßiger Vorverurteilung“ und beklagen, man stelle Anti-Nazi-Initiatien unter Generalverdacht, und die Linke geht noch weiter:

Sollte die Familienministerin tatsächlich solche Absichten haben, wäre dies völlig verantwortungslos, glaubt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. Für sie ist diese „staatliche Anti-Antifa-Politik Wasser auf die Mühlen der Nazis“ und stigmatisiere die gesellschaftlichen Initiativen gegen rechts. „Wer Nazis so ermutigt, darf mit Recht als geistige Brandstifterin bezeichnet werden“, betont Jelpke. (Taz)

Die Innenminister von Sachsen und Thüringen und die Hamburger Justizbehörde reagierten mit Unverständnis und wollen keine gesonderten Überprüfungen durchführen.

Europäischer Polizeikongress:

Themen dort waren: „zunehmender Alkoholkonsum“, „Integrationsprobleme von Migranten“ sowie „falsche Toleranz gegenüber Linksautonomen“. Also nur die wirklich dringenden Probleme, die uns am meisten und am unmittelbarsten bedrohen! Und Volker Bouffier forderte dort, jeden Bus und jeden Zug verpflichtend mit privaten Sicherheitskräften auszustatten. Auch nett.

Nach Nazi-Brandanschlag: Großeinsätze gegen „Linksextremen-Aktion“ geplant:

Nachdem ein Rechtsextremer einen Brandanschlag auf das Haus einer Brandenburger Bürgerinititaive gegen Neonazis in Zossen gestanden hat, hat ein Großaufgebot der Polizei gegen eine angekündigte Aktion von Linksextremisten „Flagge gezeigt“, so steht auf der Homepage von Berlin. Ein überaus logisches und konsequentes Vorgehen! Nur habe sich kein einziger „Angehöriger der Linksextremen“ sehen lassen, schließt die Mitteilung.

Prozess gegen vier Rechtsextreme:

Laut Anklageschrift sollen die Männer im Alter von 20 bis 26 Jahren versucht haben, den 22-jährigen Jonas K. mit einem so genannten Bordsteinkick zu töten um dem „vermeintlichen politischen Gegner“ ihre Macht zu demonstrieren. (…)

Den Richtern zufolge trat allerdings der Hauptangeklagte, Oliver K., weiter, bis die Polizei ihn wegzerrte. K. habe die klare Absicht gehabt, sein Opfer zu töten. Noch eine Stunde nach der Tat sagte er: „Der Kopf hätte auf dem Bordstein liegen müssen – und dann wumm.“ (Taz)

Das Urteil: Einer wird zu 5 1/2 Jahren Haft, zwei zu Bewährungsstrafen verurteilt, einer freigesprochen. Ein absolut nachvollziehbares Urteil, liegen die Strafen doch etwa im Bereich dessen, was man für das Anzünden eines Autos erwarten kann (s.u.). Was, das ist nicht richtig, dass in Deutschland Delikte gegen Sachen und Eigentumsdelikte tendenziell härter bestraft werden als Gewalttätigkeiten gegen Personen? Na, wo wäre unser gesellschaftliches System denn sonst? Das Gericht bleibt mit diesem Urteil hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurückt.  Wieso das? Antwort: weil es davon ausgeht, dass das Opfer angefangen habe. Ohne Worte. Und erstaunlicherweise sieht das Gericht die rechtsextreme Einstellung der Täter nicht als Hauptmotivation. Warum? Antwort: der Ausspruch „du Zecke stehst nicht mehr auf“ kann keinem der Angeklagten konkret angelastet werden.

„Molotow-Cocktail-Prozess“:

Die Berliner Schüler Yunus und Rigo, die beschuldigt worden waren, am 1. Mai 2009 einen Molotowcocktail auf Polizisten geworfen zu haben, wurden freigesprochen.  Ein Blick auf die Hintergründe des Verfahrens offenbart jedoch Vorgänge, für die die Bezeichnung haarsträubend stark verharmlosend wäre. Zwei Polizisten wollen die beiden beim Wurf gesehen haben – aber keine Gesichter, nur ihre Kleidung. Objektive Beweise gibt es nicht, laut einer Untersuchung etwa auch keine Benzinspuren auf ihrer Kleidung. Zeugen, die die Täter gesehen hatten, schlossen Yunus und Rigo aus, und Fotos von der Tätergruppe zeigten eine Person, aber keinen der beiden. Dennoch blieben sie 230 Tage in Untersuchungshaft – da es, laut Richterin Petra Müller, an der Glaubwürdigkeit der Polizisten keine ernsthaften Zweifel gebe. Erst als eine Verteidigerin Anzeige gegen die Person auf dem Foto stellt, ermittelt die Polizei. Bei Hausdurchsuchungen, zu denen die Identifikation des Fotografierten durch einen Polizisten geführt hat, finden sie Fotos, auf denen eine Person mit einem Benzinkanister posiert, und dann sogar noch einen solchen Benzinkanister im Bettkasten. Jetzt sollte die Sache eigentlich klar sein, denkt man. Doch jetzt kommt der Hammer: beschlagnahmt wird der Kanister jedoch nicht.

Ulrich von Klinggräff, Verteidiger von Yunus, hat eine ganz dezidierte Meinung zu dem Verfahren:

Eine Verurteilung der Anklagten sei angestrebt worden. „Das war zielgerichtet und systematisch, dafür war jedes Mittel recht. Das kann man nur mit politischen Interessen erklären“, so von Klinggräff. Werner Throniker, Personalratschef des Berliner LKAs, mag das nicht glauben. „Natürlich werden bestimmte Straftaten immer mal wieder abstrakt zum Politikum, aber bei den konkreten Ermittlungen spielt das keine Rolle“, so Throniker. Dennoch scheint es ein aufgeregtes Interesse zu geben, endlich Zeichen gegen linke Krawallakte zu setzen. Gab es vor Jahren für Autozündler noch Bewährungsstrafen, so wurde zuletzt ein 34-Jähriger, der einen VW Golf abgefackelt hatte, zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Strafverteidiger Peter Zuriel weist auch im Fall von Yunus und Rigo darauf hin, dass mit der Anklage des versuchten Mordes ein Brandsatzwurf – anders als in Vorjahren – deutlich „hochgewertet“ worden sei. Es sei bedenklich, so Zuriels Kollege Peer Stolle, „dass sich die Justiz scheinbar politischem Druck beugt“. (Taz)

Fall Jalloh muss neu aufgerollt werden:

Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau im Fall des gefesselt in seiner Zelle verbrannten Oury Jalloh (Freispruch von zwei Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge) zahlreiche Lücken aufweise. Nun muss neu vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt werden.

Oury Jalloh, Asylbewerber aus Sierra Leone, war am 7. Januar 2005 in betrunkenem Zustand von der Polizei verhaftet worden, weil sich Frauen der Stadtreinigung von ihm belästigt fühlten. Weil er sich gewehrt haben soll, wird er in eine Zelle gesperrt und an Händen und Füßen fixiert. Um 12 Uhr meldet sich der Rauchmelder. Laut Gutachter erst zweieinhalb Minuten später geht der Dienstgruppenleiter ohne einen Feuerlöscher zu der Zelle. Als er die Tür öffnet, schlagen ihm Rauchschwaden ins Gesicht. Er betritt er die Zelle nicht. Jalloh ist an seine Liege gefesselt in der Gewahrsamszelle verbrannt. Er soll nach Darstellung der Polizei das Feuer selbst ausgelöst haben, und er soll nicht geschrien haben. Eine Obduktion ergibt, dass sein Nasenbein gebrochen war. Das Landgericht Dessau-Roßlau urteilte, den beiden Polizisten könne kein Fehlverhalten und keine Mitschuld am Tod Oury Jallohs nachgewiesen werden. Menschenrechtsgruppen und Opferverbände sprachen von schlampigen Ermittlungen, Lügen und Vertuschungen seitens der Polizei.

Marco Steckel, Berater der Dessauer Opferberatungsstelle, kritisiert den seiner Meinung nach völlig inakzeptablen Umgang der Polizei in Sachsen-Anhalt mit dem Tod des Asylbewerbers.  So habe die Aufarbeitung des Falls bei Polizei und Stadt bis auf die Ankündigung de facto noch immer nicht begonnen. Zudem traten laut Steckel Belege für „rassistische Denkstrukturen“ bei der Polizei von Sachsen-Anhalt zutage. Dazu gehören abfällige Bemerkungen über Afrikaner in öffentlich gewordenen Telefonmitschnitten. Auf Empörung sogar beim Innenministerium stieß die Äußerung „Schwarze brennen eben mal Länger“ eines leitenden Polizeibeamten in Halle. All dies lege den Schluss nahe, sagt Steckel, „wer so denkt, handelt auch so“.

Selbst der Dessauer Richter Manfred Steinhoff hatte bei seinem Urteilsspruch Ende 2008 festgestellt, dass das, was im Prozess von vielen Polizisten im Zeugenstand „geboten“ worden sei, mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun habe. Für Gössner ist klar: Der Verdacht, dass es sich um einen Fall oder ein Zeichen für „institutionellen Rassismus“ handele, sei nicht von der Hand zu weisen. (Deutsche Welle)

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Ist die Linke verfassungsfeindlich?

2010/02/04

Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1952 die freiheitliche demokratische Grundordnung  folgendermaßen:

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern ist der Schutz dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung, daneben der Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (Und auch Vertreter der Extremismustheorie und ihr Nahestehende behaupten ja gerne, dass bei ihnen Extremismus lediglich eine Einstellung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bedeute.) Nun sehen das aber leider manche der dort Arbeitenden offensichtlich als nicht ausreichend an:

„Wer die Linken als naive Spinner sieht, unterschätzt sie. Denn das, was sie sagen und wollen, ist mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar“,

so der der stellvertretende Leiter des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, Burkhard Freier im Focus. Nein, nicht nur naive Spinner sind bei der Linken – „das ist ja schon mal klar!“ oder wie – es gibt auch Hinweise für den Verdacht auf linksextremistische Bestrebungen, und gar solche, dass die Linken die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine andere Ordnung ersetzen wollten. Harter Tobak, in der Tat. Ist die Linke etwa für Gewalt, gegen die Menschenrechte? Für eine Willkürherrschaft, gegen den Rechtsstaat? Gegen Freiheit, Gleichheit oder Demokratie? Was meint Freier?

Dazu gehöre die Forderung nach Verstaatlichung von Schlüsselindustrien und die ablehnende Haltung zu Privateigentum. Verstaatlichen ohne Entschädigen sei grundgesetzwidrig.

Eine, sagen wir mal, mindestens eigenwillige Rechtsauffassung. Das BVerfG spricht zwar nirgendwo explizit von Privateigentumsrechten, doch schauen wir einfach mal ins Grundgesetz. Das Recht auf Eigentum als Grundrecht ist dort in Artikel 14 folgendermaßen spezifiziert:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Und wie steht nun die Linke in Nordrhein-Westfalen zu dem Ganzen?

Zu (1): Die Linke spricht sich offensichtlich nicht gegen das Eigentum im Allgemeinen aus, sondern nur gegen das an bestimmten Produktionsmitteln, nämlich den wichtigsten Schlüsselindustrien. Eine Schranke, die allgemein durch Gesetze festgelegt werden kann.

Zu (2): Hier kann man wohl mit Fug und Recht behaupten, dass die Linke die Bestimmung des Grundgesetzes ernster nimmt, als es derzeit alle anderen Parteien tun.

Zu (3): Was sagt die Linke hier genau? In ihren „Positionen zur Landespolitik“ schreibt sie (S. 8f.):

Wir streben die Kontrolle von Schlüsselbereichen der Wirtschaft durch die öffentliche Hand an. „Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden. Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten“ (Artikel 27 der NRW-Landesverfassung). Wir lehnen die Privatisierungspolitik von Bund, Land und Kommunen ab und fordern die Rückführung des bereits Privatisierten in öffentliches Eigentum. Das Eigentum der Kommunen und des Landes an Wohnungen sind zu erhalten, Wasser-und Stadtwerke sind zu rekommunalisieren und die wirtschaftslenkende Rolle der öffentlichen Hand ist wieder auszubauen.

Im Bereich der Schlüsselindustrien gibt es in der Tat viele Möglichkeiten der Argumentation, dass diese dem Wohle der Allgemeinheit dienen würde, sowohl in sozialer (öffentliche Daseinsfürsorge, gemeinwohlorientierte Nutzung, Versorgung der Bevölkerung, Sozialstaatsgebot) wie in wirtschaftlicher (Auflösung von privaten Monopolen, weniger Ressourcenverschwendung, Vorteile dadurch, dass Gewinne reinvestiert werden oder der Gesellschaft zu Gute kommen, statt in private Geldbeutel oder Spekulationen zu fließen) Hinsicht. Natürlich kann man solche Argumentationen ablehnen, etwa die Priorität bei der wirtschaftlicher Freiheit vor egalitären Prinzipien sehen, auf Kostensenkungen durch den Wettbewerb von privaten Anbietern, Effektivitätssteigerungen, stärkere Flexibilität und technische Erneuerungsfähigkeit hinweisen. Dies sind aber politische und ökonomische Erwägungen und Debatten, keine rechtlichen. Zudem waren politische Meinungen wie die, dass Wasser- und Stadtwerke in öffentlicher Hand sein sollten und der Staat eine lenkende Rolle in der Wirtschaft haben soll, mindestens bis zur neoliberalen Wende 1982 sozusagen Mainstream in der deutschen Politik. Also wären etwa auch Helmut Schmidt, Heiner Geißler oder gar Helmut Kohl (denn ich glaube, selbst er wäre dafür, dass der Staat die Wasserversorgung übernimmt) gefährliche Linksextremisten.

Wie sieht es mit der Entschädigung aus? In der Tat, diese wird hier nicht angesprochen. Aber: die Überführung in öffentliches/ Gemeineigentum, mit der zweifelsohne Enteignungen einhergehen, darf ja laut den Buchstaben des Grundgesetzes „nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Selbst wenn man der Linken unterstellen wollte, sie wolle enteignen, ohne zu entschädigen, dürfte sie dies gar nicht. Und dass sie dies, also gegen die Verfassung verstoßen, wolle, soll Freier doch mal zeigen. Dies wäre für die Linke ja nicht nur politisch ein Harakiri-Unternehmen, sondern schlicht illegal. Und egal, als wie „naive Spinner“ manche sie ansehen mögen – so „naiv“, so dumm, so, ja man muss es sagen, verrückt, sind sie sicher nicht.

Also, man muss die wirtschaftlichen Vorstellungen der Linken nicht teilen, man kann sie politisch oder wirtschaftlich ablehnen, man kann sie als unvernünftig, gar als gefährlich bezeichnen.  Was sie jedoch wohl kaum sind: gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und gegen die Verfassung gerichtet. Die wirtschaftsliberale und neokonservative Seite sollte einer politischen Diskussion aber nicht ausweichen, weil sie vielleicht für sie unangenehm werden könnte und indem sie andere politische Meinungen als extremistisch zu deklarieren versucht, wenn sie es nicht sind. Der Verfassungsschutz NRW aber will die Partei Die Linke „intensiv beobachten“.

NACHTRAG: Natürlich sei hier auch noch Artikel 15 GG erwähnt:

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Dieser Artikel ist auch beim Auto-Anthropophag erschienen.

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Eingesperrt ohne Verdacht – der deutsche Rechtsstaat 2009?

2009/12/20

Juli Zeh und Rainer Stadler schreiben im Süddeutsche Zeitung Magazin über den Fall eines marrokanischen Studenten, der während des Oktoberfestes ohne Verdacht inhaftiert wurde. Dieser Bericht zeigt wiedermal, wie weit die Bürgerrechte in Deutschland schon mit Hilfe einer Terror-Panik abgebaut wurden und wie weit die fundamentalsten Grundsätze des Rechtsstaats missachtet, umgedreht oder pervertiert werden:

Um ihren massiven Eingriff zu rechtfertigen, gibt sich die Polizei alle Mühe, Samir als höchst gefährlich erscheinen zu lassen. Seine Freunde heißen in dem Observationsbericht »Kontakt- und Vertrauenspersonen«; sein Bekanntenkreis ist ein »Geflecht«. Dass er sich in der Moschee mehrmals mit einem Bekannten unterhielt und beide das Gebäude »jeweils getrennt voneinander« verließen, wird als verdächtig eingestuft; ebenso wie der Umstand, dass Samir sich von der Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden belästigt fühlte. »Der Betroffene zeigte sich äußerst misstrauisch« und »versuchte, seine Verfolger abzuschütteln«. Weil Samir sich nicht in aller Ruhe von Unbekannten fotografieren und verfolgen ließ, schließen die Ermittler daraus, dass er »Freiraum für Aktivitäten gewinnen« wollte. Die Tatsache, dass Samir vor seiner Festnahme zweimal bei der Polizei anrief, um Hilfe gegen seine Verfolger zu erbitten, fehlt in dem Bericht.

Doch auch die Richterin hat sich das präventive Prognose-Denken zu eigen gemacht: In ihrem Beschluss wiederholt sie, was die Polizei zu Samirs angeblichen Kontakten zur Islamisten-Szene vorgebracht hat. Und schreibt: »Weitere Kontakte können nicht belegt, aber auch nicht widerlegt werden.« (…) Schließlich heißt es in dem Beschluss: »An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.« Auf den Präventivstaat angewendet bedeutet dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Ist das Szenario für einen Anschlag nur verheerend genug, haben die Sicherheitsbehörden weitgehend freie Hand.

Noch mehr haarsträubende Details zu den angeblichen „Verdachtsmomenten“ in diesem Fall gibt es auch beim Stern unter „Angst vor einem Anschlag: Vorsorglicher Terrorverdacht“:

(…) waren Ermittler des bayerischen Staatsschutzes. Sie hatten den Mann seit längerem im Visier und dabei offenbar nicht mehr festgestellt, als dass er bis zum Mai dieses Jahres Kontakt zu einer Person hatte, die irgendwann im Jahr 2003 einmal Kontakte zu Bekkay Harrach hatte. Jenem Islamisten, der kurz vor der Bundestagswahl per Video zum Dschihad gegen Deutschland aufrief und seit 2007 im Verdacht steht, Kontakte zu Osama bin Laden zu haben.

Als Beleg für das konspirative Handeln von Marouane S. notieren die Beamten in ihrem Observationsbericht, der Betroffene habe am 25. September 2009 auf dem Weg zur Moschee „ständig seine Umgebung geprüft“. Außerdem habe die „Zielperson“ bei einem Treffen mit einem anderen Verdächtigen „mehrfach das Tempo gewechselt und versucht, Verfolger abzuschütteln“. Möglicherweise, so wird spekuliert, um „Freiraum für Aktivitäten“ zu gewinnen. Dass dieses Treffen inzwischen vier Monate zurückliegt, ficht die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München nicht an.

Glaubt man den Staatsschützern, dann gibt es in dieser Hinsicht nur vage Anhaltspunkte. So traf sich Hatem M. – der Mann, der zusammen mit Marouane S. in Gewahrsam genommen wurde – im Jahr 2003 in Bonn mit Bekkay Harrach. Und obwohl die Ermittler ausdrücklich erklären, dass es keinerlei Belege dafür gibt, dass auch Marouane S. den Islamisten Bekkay Harrach jemals getroffen hat, heißt es aus dem Münchner Polizeipräsidium überraschend, Marouane S. könnte sich durch die Terror-Videos seines „Freundes“ Bekkay Harrach angesprochen fühlen und sie quasi als eine „persönliche Botschaft an sich“ sehen. Die Ermittlungsrichterin geht sogar noch weiter. Trotz der gegenteiligen Aussage der Staatsschützer erklärt sie, „der Betroffene pflegte in der Vergangenheit Kontakt zu dem Verfasser der Videos und zwar über Hatem M.“.

Ein Student sieht sich – zu Recht – von den Handlangern des Überwachungsstaates verfolgt, wendet sich sogar an die Polizei – und gilt als terrorverdächtig? Weil er Muslim ist? Und deshalb fühlt er sich von Drohvideos, die jemand, den er nicht kennt, ins Internet gestellt hat, angestachelt als eine „persönliche Botschaft an sich“? Tun das vielleicht auch alle Muslime? Und wenn die Verdachtsanforderungen schrumpfen, je mehr die Größe der Gefahr wächst: He, die Terroristen könnten ja vielleicht Kontrolle über die pakistanischen Nuklearwaffen erlangen und einen Atomkrieg entfachen. Wie konkret müssten da die „Verdachtsmomente“ sein? Vielleicht, dass jemand aus dem selben Land wie ein Terrorist kommt? Könnte man die nicht auch alle präventiv wegsperren?

Kein fassbarer Verdacht, allerhöchstens noch Indizien, die einen Verdacht vielleicht irgendwann einmal möglich machen könnten, solche Verdachtsanforderungen, die mit den Hinweis auf eine angebliche Terrorgefahr gerade mal in homöopathischer, also selbst für einen Experten wohl kaum wahrnehmbarer Höhe –  man könnte auch von einem Nichtvorhandensein sprechen –  liegen sollen, eine Beweislastumkehr – dies sind Vorgänge, für die in einem Rechtsstaat kein Platz ist. Stattet man Positionen in einer Gesellschaft mit Autoritätsrechten aus – v. a., wenn diese das Gewaltmonopol des Staates oder die Rechtssprechung ist – so benötigen die Personen, die diese ausfüllen, eine wirksame Kontrolle, damit diese nicht ausgenutzt und ausgehöhlt werden.

Und dieser Fall ist bei weitem kein Einzelfall – schaut nur mal bei annalist vorbei. All dies kann so gut wie jeden treffen. Die normalsten Handlungen können plötzlich „terrorverdächtig“ sein oder einen „Terrorverdacht“ „nahelegen“, wenn die Öffentlichkeit ersteinmal genug mit ständigen Terrorwarnungen bearbeitet ist. Wie real diese Gefahr ist, ist dabei unerheblich – wichtig ist, für wie real sie die Bevölkerung hält. Diese Gefahr wird in der veröffentlichten Darstellung niemals abnehmen – hat sich eine Warnung nicht als gerechtfertigt erwiesen, folgt reflexartig der Verweis, dass die Gefahr jedoch keineswegs veschwunden ist, nicht einmal kleiner geworden ist sie – sie besteht weiterhin und wird regelmäßig erneuert. Dass ist die Gesellschaft der Verängstigung und der Einschüchterung, die die Neokonservativen sich immer gewünscht haben, um die von ihnen ersehnte Stärkung der „Sicherheits“- und Überwachungsmaßnahmen zu verwiklichen und eine Stimmung zu erzeugen, in denen in anderen demokratischen Rechtsstaaten unrechtmäßige Verhaftungen und Gefängnisse, sogar die Anwendung von Folter durchgeführt, geduldet und unterstützt wird – alles im Dienste der Sicherheit vor der allseits und allerzeit bestehenden Gefahr. Die harte, autoritäre Hand des Staates, law und order – wobei man es mit dem existierenden law nicht immer so genau nehmen muss, wenn man es eigentlich verteidigen sollte.

Dies zeigt wieder mal umso mehr, wie sehr unser Rechtsstaat und unsere freiheitliche Demokratie verteidigt werden müssen gegen die, die ihn abbauen und einschränken wollen – auch unter dem Vorwand, ihn zu schützen.